Wie sich bereits in den Jahren zuvor abzeichnete, ist die Anzahl der uns von den Genehmigungsbehörden der Landkreise und Städte Dresden, Leipzig und Chemnitz zur Prüfung vorgelegten Kaufverträge im Jahr 2019 weiter zurückgegangen. In der Hauptsache bewerten wir jedoch positiv, dass die zuständigen Genehmigungsbehörden jeden Einzelfall sehr gründlich vorprüfen und ihn an uns weiterleiten, wenn aus ihrer Sicht die Voraussetzungen für die Ausübung des Vorkaufsrechts sachlich und rechtlich vorliegen. Das zeigt auch die hohe Anzahl der getätigten Ausübungen, sowohl absolut als auch bezogen auf die bearbeiteten Fälle des Vorjahres.
Weitere Informationen zur Ausübung des Vorkaufsrechtes sowie detailliertere Einblicke in die Statistik von 2019 und der letzten Jahre stellt die beigefügte Bilanz zur Verfügung.