Basis für die ländliche Entwicklung

Wir unterstützen die Beteiligten bei Verfahren der Ländlichen Neuordnung nach dem Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) und nach dem Landwirtschaftsanpassungsgesetz (LwAnpG). In enger Abstimmung mit den Grundstückseigentümern und Flächennutzern wird das gemeinsame Ziel verfolgt, die Agrar- und Infrastruktur des jeweiligen Gebietes zu verbessern und Landnutzungskonflikte zu lösen. Am Ende jedes Verfahrens steht eine Neuordnung des Grund und Bodens.

Dabei verfügen wir über langjährige Erfahrungen bei der Ländlichen Neuordnung. Jährlich werden über 100 Verfahren nach dem LwAnpG und über 15.000 ha im Rahmen der Flurbereinigung bearbeitet. Wir unterstützen die Beteiligten bei folgenden Leistungsfeldern:

Flurbereinigung

Neugestaltung durch Flurbereinigung

Wir bearbeiten im Auftrag der Landkreise Verfahren nach dem Flurbereinigungsgesetz (FlurbG).

Diese Flurbereinigungsverfahren dienen vor allem der Verbesserung der Agrarstruktur sowie der Entwicklung des ländlichen Raumes.

Das Spektrum der Erfahrungen aus den bisher bearbeiteten Verfahren reicht von Regelflurbereinigungsverfahren über vereinfachte Verfahren nach § 86 FlurbG bis hin zu Unternehmensverfahren nach § 87 FlurbG. Hinzu kommen spezielle LMBV-Verfahren in den Sanierungsgebieten von Braunkohle-Tagebauflächen, Hochwasserverfahren der Landestalsperrenverwaltung des Freistaates sowie Naturschutzverfahren zur Sicherung von sensiblen Flächen.

Die Bearbeitung der sehr komplexen Flurbereinigungsverfahren unterteilt sich in verschiedene Verfahrensschritte. Wir bearbeiten komplette Flurbereinigungsverfahren oder einzelne Verfahrensschritte:

  • Recherchen, Abstimmungen und Vorarbeiten zur Verfahrenseinleitung und -anordnung
  • Ermittlung der beteiligten Flurstücke und Eigentümer (Prüfung von ggf. Katasterfehlern, Eigentümer- und Erbenrecherche bis zur Bestellung eines gesetzlichen Vertreters)
  • Aufstellung der Grundsätze für die Neugestaltung des Verfahrensgebietes
  • Aufstellung eines Wege- und Gewässerplanes für den möglichen Neubau/Ausbau sowie Ausgleichsmaßnahmen
  • Ermittlung der Tauschwerte für alle Flurstücke
  • Festlegung der örtlich vorhandenen neuen Gewannengrenzen
  • Prüfung eines ggf. notwendigen Landabzuges
  • Aufnahme der (Land)Abfindungswünsche jedes Eigentümers
  • Entwurf und Abschluss von Landverzichtserklärungen
  • Entwurf und Abstimmung der Neuzuteilung
  • Aufstellung des Flurbereinigungsplanes mit Regelung aller Rechte
  • Vorbereiten der Berichtigung von Grundbuch und Liegenschaftskataster

Wege- und Gewässerplan

Wege- und Gewässerplan für neue Flurstruktur

Wir bearbeiten, insbesondere im Rahmen der Flurbereinigung, Wege- und Gewässerpläne mit landschaftspflegerischem Begleitplan (Wege und Gewässerplan nach § 41 FlurbG) als Grundlage für die Neugestaltung des Flurbereinigungsgebiets. Diese Pläne bilden als zentraler Baustein die Struktur für die Neuordnung im Verfahrensgebiet.

Mit der Planerstellung können wir folgende Bereiche abdecken:

  • Erweiterung der Neugestaltungsgrundsätze um geplante Maßnahmen (Wegebau, Gewässerausbau/-umbau, Naturschutz- und Landschaftspflege)
  • Teilnahme an Vorstandssitzungen der Teilnehmergemeinschaft und Vorortterminen zur Festlegung der Einzelmaßnahmen
  • Aufstellung des Erläuterungsberichtes zum Plan einschl. Karte
  • Landschaftspflegerischer Begleitplan (LBP) inkl. Umweltverträglichkeitsvorprüfung (UVVP)
  • Artenschutzrechtliche Prüfung (SaP) und FFH-Verträglichkeitsvorprüfung (FFH-VorP)
  • Kostenplanung für die einzelnen Maßnahmen
  • Organisation und Teilnahme am Anhörungstermin der Träger öffentlicher Belange

Die Pläne enthalten:

  • Erläuterungsbericht
  • Maßnahmenkatalog 
  • Kosten- und Finanzierungsplan
  • Karten

Freiwilliger Landtausch

Transparentes Verfahren zum Landtausch

Der Freiwillige Landtausch trägt als schnelles und einfaches Verfahren zur Neuordnung ländlicher Grundstücke bei. Grundstücke auf einfache schnelle Art und Weise gegen andere zu tauschen und dies zum Vorteil aller Beteiligten ist Ziel des Freiwilligen Landtausches. Ein Freiwilliger Landtausch kann z.B. zur Verbesserung der Betriebsstrukturen, aus Gründen des Naturschutzes und der Landschaftspflege, des Verkehrs oder der Wasserwirtschaft durchgeführt werden.

Nach Abschluss des Verfahrens werden die Grundbücher der beteiligten Grundstückseigentümer und das Kataster nach dem Tauschplan berichtigt.

Wir begleiten Sie bei allen Schritten des Verfahrens:

  • Klärung der Situation vor Ort
  • Beschaffung der Eigentumsnachweise
  • Zusammenstellung der Katasterunterlagen
  • Bewertung der Flurstücke
  • Verhandlungen mit den Beteiligten
  • Planung der Neuordnung
  • Koordinierung der Vermessung
  • Erstellen des Tauschplanes

Zusammenführung Eigentum

Zusammenführung von getrenntem Boden- und Gebäudeeigentum

Wir begleiten einzelne Schritte oder den gesamten Verfahrensablauf einer Zusammenführung von getrenntem Boden- und Gebäudeeigentum nach § 64 LwAnpG. Im Ergebnis wird eine BGB-konforme Rechtslage als die notwendige Voraussetzung für die volle Verkehrsfähigkeit und Beleihbarkeit des Eigentums erreicht. Nach Abschluss des Verfahrens werden die Grundbücher der beteiligten Grundstückseigentümer und das Kataster nach dem Tausch-/Bodenordnungsplan berichtigt.

Stellt sich bei den Vorarbeiten heraus, dass sich die Beteiligten auf freiwilliger Basis einigen wollen, wird das Verfahren nach der Aufstellung des Tauschplanes als Freiwilliger Landtausch abgeschlossen. Zeichnet sich keine freiwillige Einigung ab, ordnet die Flurbereinigungsbehörde ein Bodenordnungsverfahren an.

Wir sind als zugelassener Helfer nach dem LwAnpG von den Flurbereinigungsbehörden der Landkreise anerkannt und werden von diesen mit der Bearbeitung von Verfahren beauftragt.