Zusammenführung von getrenntem Boden- und Gebäudeeigentum

Wir begleiten einzelne Schritte oder den gesamten Verfahrensablauf einer Zusammenführung von getrenntem Boden- und Gebäudeeigentum nach § 64 LwAnpG. Im Ergebnis wird eine BGB-konforme Rechtslage als die notwendige Voraussetzung für die volle Verkehrsfähigkeit und Beleihbarkeit des Eigentums erreicht. Nach Abschluss des Verfahrens werden die Grundbücher der beteiligten Grundstückseigentümer und das Kataster nach dem Tausch-/Bodenordnungsplan berichtigt.

Stellt sich bei den Vorarbeiten heraus, dass sich die Beteiligten auf freiwilliger Basis einigen wollen, wird das Verfahren nach der Aufstellung des Tauschplanes als Freiwilliger Landtausch abgeschlossen. Zeichnet sich keine freiwillige Einigung ab, ordnet die Flurbereinigungsbehörde ein Bodenordnungsverfahren an.

Wir sind als zugelassener Helfer nach dem LwAnpG von den Flurbereinigungsbehörden der Landkreise anerkannt und werden von diesen mit der Bearbeitung von Verfahren beauftragt.