Bodeneigentümer werden mit Tauschland abgefunden, gleichzeitig erfolgt die Regulierung von Überbauungen des Straßenkörpers und einer Fußwegfläche durch Übertragung dieser Flächen an die Gemeinde.
Angrenzend an dieses Verfahrensgebiet befindet sich eine weitere durch die SLS GmbH begleitete und von der Landestalsperrenverwaltung beauftragte Maßnahme. Hierbei geht es um Grunderwerb für Neubau und Ertüchtigung des Muldedammes.
Susann Metzner vom Arbeitsstützpunkt Nordsachsen der SLS GmbH erläuterte am 22. Juli dem Geschäftsführer Thorsten Wieck und dem Projektleiter für Bodenordnung Thomas Krämer das Verfahren.