Gefördert werden können z. B. zentrale Dienstleistungs- und Versorgungszentren und öffentliche Einrichtungen in bestehenden Gebäuden, die Neugestaltung zentrale Multifunktions- und Freiflächen sowie der Rückbau ruinöser Bausubstanz. Mit der Fördermöglichkeit für Gebäudeerweiterungen und Ersatzneubauten sowie den Rückbau von brachgefallenen Kleingärten wird das Spektrum erweitert.
Die Zuwendung beträgt mindestens 75.000 Euro, bei Vorhaben des Rückbaus von Kleingärten 5.000 Euro. Der Fördersatz beträgt unter Beachtung der Beihilfevorschriften bis zu 75%. Das Vorhaben muss im Einklang mit den Zielen der LEADER-Entwicklungsstrategie des jeweiligen LEADER-Gebietes stehen.