Der Freistaat Sachsen fördert selbstgenutztes Wohneigentum im ländlichen Raum

Wer plant Wohneigentum im ländlichen Raum zu schaffen, zu sanieren oder umzubauen, kann dabei künftig auf eine Unterstützung in Form eines staatlich geförderten Darlehns zurückgreifen. In den kommenden zwei Jahren werden jeweils 40 Millionen Euro bereitgestellt.

Die in der heutigen Kabinettssitzung durch die Staatsregierung beschlossene "Richtlinie zur Förderung des Wohneigentums im ländlichen Raum" soll Ende Dezember veröffentlicht werden und bereits einen Tag später in Kraft treten. Im Fokus der Förderung stehen dabei insbesondere junge Familien, die durch den Erwerb oder (Um-)Bau von Eigentum außerhalb der Ballungszentren zur Entlastung der angespannten Wohnungsmarktverhältnisse in den Großstädten beitragen und gleichzeitig das Dorfleben beleben sollen. Sie können dafür ein Darlehn zwischen 10.000 und 80.000 Euro beantragen, sofern das jährliche Einkommen einen Maximalbetrag nicht übersteigt. Eine Kopplung mit dem Baukindergeld des Bundes ist möglich.

Aber auch ältere Menschen können von der Förderung profitieren. Umbauten zur Erschaffung von altersgerechtem Wohnraum oder zum Erhalt bzw. zur Erhöhung des Wohnwertes können mit Beträgen zwischen 8.000 und 40.000 Euro unterstützt werden. So soll gleichzeitig der Bestand an Wohneigentum aufgewertet werden und zur Zukunft des ländlichen Raums beitragen.

Beantragt werden können die Darlehen über die Sächsische Aufbaubank. Die Eigentümer profitieren dabei sowohl von niedrigen Zinsen als auch von einer 25-jährigen Zinsbindung.

Die komplette Meldung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern finden Sie im Medienservice Sachsen.