Bilanz zur Ausübung des Siedlungsrechtlichen Vorkaufsrechtes im Jahr 2018

Die Sächsische Landsiedlung (SLS) GmbH übt zur Sicherung der Agrarstruktur im Auftrag des Freistaates Sachsen seit 1994 das siedlungsrechtliche Vorkaufsrecht nach § 4 Reichssiedlungsgesetz aus. "Auch 2018 hat die SLS effizient und ohne Einsatz von Steuergeldern Landwirtschaftsflächen für heimische Landwirtschaftsbetreibe gesichert. Trotz eines unverändert regen Bodenmarkts geht die Anzahl der uns vorgelegten Kaufverträge aber weiter zurück. Hier müssen Gesetzgeber und Verwaltung dringend nachschärfen. Das bewährte Instrument des gesetzlichen Vorkaufsrechts droht ansonsten zu Lasten der ländlichen Region ins Leere zu laufen", so Thorsten Wieck, Geschäftsführer der SLS GmbH.

Voraussetzung hierfür ist, dass landwirtschaftliche Flächen über zwei Hektar an Nichtlandwirte veräußert werden und mindestens ein aufstockungsbedürftiger und erwerbsfähiger Landwirtschaftsbetrieb gegenüber der SLS GmbH seinen Kaufwillen erklärt hat (Nacherwerber). Die SLS GmbH tritt dann zu den ursprünglich vereinbarten Vertragskonditionen an die Stelle des „Nichtlandwirt“-Käufers ein und veräußert anschließend die Flächen an den Nacherwerber.  

Seit 1994 hat die SLS GmbH rund 2.630 Fälle bearbeitet, von denen über 200 Fälle mit einer Fläche von etwa 1.600 ha tatsächlich ausgeübt werden konnten. Die Nacherwerber der SLS GmbH sind im langjährigen Durchschnitt je zur Hälfte Landwirtschaftsbetriebe in der Rechtsform einer juristischen Person (z.B. GmbH oder Genossenschaft) und Betriebe in Rechtsform einer Personengesellschaft (z.B. GbR) bzw. Einzelunternehmen.

Weitere Details können der beigefügten Bilanz entnommen werden.